AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen SKDZ

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Ausbildungs- und Kursangebote der Schule für Kunst und Design Zürich GmbH (nachfolgend „SKDZ“ genannt).

2. Inhalt der Ausbildungen / Kurse und Organisation

Die SKDZ engagiert sich für die künstlerische Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in den Bereichen Kunst, Gestaltung, Design und Fotografie. In diesem Berufsfeld bietet die SKDZ Ausbildungen, Kurse, Weiterbildungen, Erwachsenenbildung, kulturelle Angebote und gestalterische Berufsberatung sowie Vermittlung für weiterführende Fachausbildungen an. Die SKDZ stellt die Dozentinnen und Dozenten, die Räumlichkeiten und einen Teil der Hilfsmittel zur Verfügung.

Die SKDZ stellt hohe Ansprüche an die Qualität ihrer Dozentinnen und Dozenten und bemüht sich kontinuierlich den Kursteilnehmerinnen und Teilnehmern ein qualitativ hochstehendes, professionelles und innovatives Lernumfeld zu ermöglichen, das auf eine gestalterische Berufslehre oder eine weiterführende Fachausbildung im gestalterisch-künstlerischen Berufsfeld vorbereitet. Die SKDZ kann jedoch keine verbindliche Garantie abgeben für die Aufnahme an eine Hochschule für Kunst und Design, einen Lehrstellenerhalt oder eine ähnliche Institution in Bezug zu den Vorkursen / Propädeutika oder den beruflichen Erfolg als Illustrator/Illustratorin. Die einzelnen Ausbildungsangebote und Kurse sowie deren Inhalt und Aufbau werden separat beschrieben. Die SKDZ behält sich die Optimierung der organisatorischen Abläufe während der Ausbildungs- bzw. Kursdauer vor.

Die SKDZ ist berechtigt, sämtliche Kurse und Ausbildungen - soweit möglich - im Fernunterricht durchzuführen, sofern die Umstände dies gebieten. Der Fernunterricht gilt als gleichwertig, und es gibt keine Entschädigungspflicht für allenfalls ausgefallene Präsenzveranstaltungen.

3. Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Die SKDZ legt die maximale Teilnehmerzahl der Ausbildungen und Kurse fest und behält sich vor, bei ungenügender Teilnehmerzahl Ausbildungen bzw. Kurse abzusagen, wobei das Schulgeld in einem solchen Fall zurückerstattet wird.

4. Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausbildungen und Kursen

Grundsätzlich müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die obligatorische Schulzeit im Zeitpunkt des Ausbildungs- bzw. Kursbeginns abgeschlossen haben. Ausnahme: Kunstwerkstatt für Jugendliche, 12 – 16 Jahre. Gegen oben gibt es keine Altersbeschränkungen. Die Eignung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bildet eine Voraussetzung der Teilnahme. Beim gestalterischen Vorkurs bzw. Propädeutikum und bei der Ausbildung Illustrationsdesign wird die Eignung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch ein Aufnahmeverfahren abgeklärt. Die SKDZ ist in ihrem Entscheid über die Eignung frei.

Der Zahlungseingang des Schulgeldes für das bevorstehende Semester auf dem Konto der SKDZ bildet eine weitere Voraussetzung für die Teilnahme.

5. Schulgeld

Das Schulgeld wird auf dem Anmeldeformular für die jeweilige Ausbildung / den jeweiligen Kurs festgelegt, sowie auf der SKDZ Homepage festgelegt.

6. Zahlungskonditionen

Mit der Unterzeichnung des schriftlichen Anmeldeformulars (Vertrag) zu einer Ausbildung bzw. einem Kurs - oder mit der Anmeldung und Absendung des entsprechenden elektronischen Formulars im Internet, verpflichtet sich die Teilnehmerin / der Teilnehmer zur Bezahlung des Schulgeldes für die gesamte Ausbildungs- bzw. Kursdauer (zahlbar gemäss Zahlungsplan im Vertrag). Der Zahlungstermin auf der Anmeldung ist verbindlich.

Die Nichtbezahlung des Schulgeldes gilt nicht als Abmeldung. Bei Anmeldung später als 30 Tage vor Ausbildungs-/ Kursbeginn muss das Schul- und Materialgeld spätestens vor dem 1. Unterrichtstag auf dem Konto der SKDZ eingehen.

Vorkurs / Propädeutikum: Bei der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung für den gestalterischen Vorkurs oder das Propädeutikum ist die jeweils publizierte Prüfungsgebühr vor der Prüfungsabgabe zu begleichen. Aufnahmegebühren werden bei angemeldeter aber nicht absolvierter Prüfung nicht zurückerstattet. Eine Vertragsunterzeichnung für die Ausbildung ist erst nach erfolgreichem Aufnahmeverfahren möglich. Illustrationsdesign: Bei der Anmeldung zum Mappengespräch ist die jeweils publizierte Gebühr zu begleichen. Mappengesprächsgebühren werden bei angemeldetem aber nicht besuchtem Mappengespräch nicht zurückerstattet.

7. Abmeldung

Nach Abgabe der verbindlichen Anmeldung ist eine Abmeldung nur per Einschreiben und nur gegen eine entsprechende Rücktrittszahlung möglich, welche je nach Datum des Eingangs der Abmeldung bei der SKDZ folgendermassen abgestuft ist und sich am Schulgeld für die gesamte Ausbildungs- bzw. Kursdauer bemisst:

7a. Eingang der Abmeldung bei der SKDZ (gilt für alle Weiterbildungskurse, Abend- und Tageskurse, Ferienkurse):

  • nach Anmeldung bis und mit neunter Woche vor Ausbildungs-/Kursbeginn: 30 % des Schulgeldes als Rücktrittsgebühr
  • zwischen achter Woche bis und mit fünfter Woche vor Ausbildungs-/Kursbeginn: 50 % des Schulgeldes als Rücktrittsgebühr
  • zwischen vierter Woche bis und mit zweiter Woche vor Ausbildungs-/Kursbeginn: 80 % des Schulgeldes als Rücktrittsgebühr
  • ab letzter Woche vor sowie nach Ausbildungs-/Kursbeginn: 100 % des Schulgeldes als Rücktrittsgebühr

7b. Eingang der Abmeldung bei der SKDZ (gilt für die Ausbildungen Vorkurs, Propädeutikum, Illustrationsdesign, Studienjahr Kunst (Grundlagen bis Masterclass) und Studium Malerei (Grundlagen und Aufbau):

  • nach Vertragsabschluss bis und mit siebtem Monat vor Ausbildungs-/Kursbeginn: 30 % des Schulgeldes als Rücktrittsgebühr
  • zwischen sechstem Monat bis und mit siebzehnter Woche vor Ausbildungs-/Kursbeginn: 50 % des Schulgeldes als Rücktrittsgebühr
  • zwischen sechzehnter Woche bis und mit siebter Woche vor Ausbildungs-/Kursbeginn: 80 % des Schulgeldes als Rücktrittsgebühr
  • ab sechster Woche vor sowie nach Ausbildungs-/Kursbeginn: 100 % des Schulgeldes als Rücktrittsgebühr

7c. Die gesamte Rücktrittsgebühr gemäss Ziffern 7a und 7b hiervor wird 30 Tage nach Eingang der Abmeldung bei der SKDZ zur Zahlung fällig. Bei der Rücktrittsgebühr Gestalterischer Vorkurs / Gestalterisches Propädeutikum und Illustrationsdesign werden von den Rücktrittsgebühren die Material- und ggf. Anteil Reisekosten Studienwochen abgezogen.

8. Ausbildungs- bzw. Kursbestätigung

Absolvieren Teilnehmerinnen und Teilnehmer mindestens 85% der Ausbildungs- bzw. Kursdauer, erhalten sie nach Beendigung eine schriftliche Bestätigung und beim gestalterischen Vorkurs bzw. Propädeutikum und in der Ausbildung Illustrationsdesign ein Zertifikat mit Leistungsbeurteilung. Die Dozentinnen und Dozenten führen Präsenzkontrollen.

9. Absenzen

Beim Vollzeitvorkurs gilt eine Anwesenheitspflicht von 100%. Bei allen anderen Ausbildungen und Kursen gilt eine Anwesenheitspflicht von mindestens 85%. Wenn nach Ende einer Ausbildung oder eines Kurses die Anwesenheitspflicht von 85% im Vollzeitvorkurs / Teilzeitvorkurs / Teilzeitpropädeutikum / Illustrationsdesignausbildung und Studienjahr Kunst nicht erfüllt ist, ist es im Ermessen der Schulleitung, ein Zertifikat oder eine Bestätigung auszustellen. Versäumte Ausbildungs- bzw. Kurstage können nicht nachgeholt oder rückerstattet werden.

10. Ausschluss aus der Ausbildung bzw. dem Kurs

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, die Schulordnung einzuhalten und die Weisungen der Dozentinnen und Dozenten bzw. der Schulleitung zu befolgen. Die SKDZ behält sich vor, Teilnehmerinnen und Teilnehmer begründet und nach vorheriger Anhörung aus der Ausbildung bzw. aus dem Kurs auszuschliessen. Gründe hierfür sind grundsätzlich widerrechtliches, unsittliches, unmoralisches bzw. disziplinwidriges Verhalten oder mangelhafte Leistungen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden bei einem einfachen Regelverstoss begründet schriftlich verwarnt. Nach einem zweiten Verstoss kann der Ausschluss aus der Schule erfolgen. Ein sofortiger Ausschluss - ohne vorherige Abmahnung - kann bei schwerwiegenden Regelverstössen; insbesondere beim Konsum illegaler Substanzen und Suchtmittel während des Unterrichts, bei absichtlicher Störung des Unterrichts oder persönlichkeitsverletzenden Äusserungen gegenüber Ausbildungsteilnehmer:innen, Lehrpersonen, Mitarbeiter:innen der SKDZ erfolgen. Dies gilt gleichermassen auch für öffentliche Internetportale oder Social Media Plattformen. Nach einem Ausschluss erfolgt keine Rückerstattung des Schulgeldes. Es bleibt das Schulgeld für die gesamte Ausbildungs- bzw. Kursdauer geschuldet. Dieses wird spätestens 60 Tage nach Erhalt des Ausschlussschreibens bzw. 60 Tage nach unbenutztem Ablauf der postalischen Abholfrist für das eingeschriebene Ausschlussschreiben vollumfänglich zur Zahlung fällig.

Erscheint eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer ohne schriftliche Entschuldigung über einen Zeitraum von mindestens 8 Wochen nicht zum Unterricht oder ist eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer mit dem bereits fälligen Semester-Betrag des Schulgeldes oder einem Teil davon während über 4 Wochen in Verzug, so hat die SKDZ das Recht, die Teilnehmerin oder den Teilnehmer mit eingeschriebenem Brief vom Unterricht auszuschliessen. Dabei bleibt das Schulgeld für die gesamte Ausbildungs- bzw. Kursdauer geschuldet. Dieses wird 60 Tage nach Erhalt des Ausschlussschreibens bzw. 60 Tage nach unbenutztem Ablauf der postalischen Abholfrist für das eingeschriebene Ausschlussschreiben vollumfänglich zur Zahlung fällig.

11. Haftungsausschluss

Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass ihre Gesundheit (miteingeschlossen die psychische Gesundheit) den Besuch der Ausbildung bzw. des Kurses so erlaubt, dass weder ihre eigene Gesundheit noch diejenige der anderen Beteiligten gefährdet wird und der Ausbildungs- oder Kursablauf nicht gestört wird. Teilnehmerinnen und Teilnehmer – bei Minderjährigen ihr gesetzlicher Vertreter bzw. ihre gesetzliche Vertreterin – bestätigen durch ihre Anmeldung zu einem Kurs / einer Ausbildung, dass ein ausreichender Versicherungsschutz (auch für Projektwochen im Ausland) gegeben ist. Die SKDZ schliesst die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – für Schäden jeglicher Art, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich aus.

12. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt sind Ereignisse höherer Gewalt wie Naturkatastrophen (Feuer, Sturm, Wasser und Erdbeben), Virenausbrüche (insbesondere Epidemien, Pandemien), Nuklearkatastrophen, Krieg, Revolution, Bürgerunruhen, DDoS-Angriffe ("Distributed Denial of Service"), Embargos und andere nicht parteispezifische Regierungsakte und -befehle, Störungen der öffentlichen Strom-, Kommunikations- oder Transportinfrastrukturen oder Streiks.

Keine der Parteien haftet der anderen für Schäden, die als Folge von Ereignissen höherer Gewalt entstehen. Wenn eine Partei aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, wird die Erfüllung dieser Verpflichtung aufgeschoben, bis das Ereignis höherer Gewalt nicht mehr besteht.

Sollte das Ereignis höherer Gewalt länger als 6 Monate andauern, so kann die Partei, in deren Verantwortungsbereich das Ereignis höherer Gewalt nicht eingetreten ist, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Haftung für daraus resultierende Schäden kündigen.

13. Urheberrechte / Copyrights / Persönlichkeitsrechte

Die SKDZ hat unentgeltlich die Nutzungsrechte (Bild/Ton/Text) an den Kurs-Werken. Kurs-Werke sind Werke (inklusive Diplomarbeiten und Portfolioarbeiten), die im Rahmen der Ausbildung bzw. des Kurses für die Ausbildung bzw. den Kurs geschaffen werden. Die Diplomarbeiten aus der Ausbildung Illustrationsdesign SKDZ, müssen bei einer späteren analogen oder digitalen Publikation von der Urheberin / dem Urheber als "entstand im Rahmen der Diplomarbeit an der SKDZ Schule für Kunst und Design Zürich" erwähnt wwerden.  Die SKDZ darf die Werke für Werbezwecke, Publikationen, Ausstellungen, Schulbeispiele und andere Zwecke im Zusammenhang mit den Ausbildungen und Kursen der SKDZ, mit oder ohne Namensnennung der Urheberin bzw. des Urhebers, nutzen. Öffentliche oder private Aufträge die an die SKDZ herangetragen werden, können an die Kursgruppen oder an einzelne StudentInnen weitervermittelt werden. In diesem Falle bleibt das Copyright und die Nutzungsrechte bei der SKDZ. Zusätzliche Nutzungsrechte können nach dem Ausbildungsabschluss schriftlich an die Studenten:innen übertragen werden. Die Teilnehmer:innen erteilen durch ihre Anmeldung zu einem Kurs / einer Ausbildung ihre vorgängige Zustimmung zu den vorgenannten Nutzungsarten betreffend die von ihnen zu schaffenden Kurs-Werke.

Die SKDZ verpflichtet sich, den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu wahren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich ihrerseits, die Persönlichkeitsrechte der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der Dozentinnen und Dozenten zu wahren.

14. Vertragsänderungen / Nebenabreden

Vertragsänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist schweizerisches materielles Recht.

Ausschliesslich vereinbarter Gerichtsstand ist Zürich.

Zürich, 19. März 2024